Die Regeln für die Marina "Portolabieno"
Die folgenden Vorschriften sind ein Auszug des Regelwerkers der Genossenschaft „Portolabieno“. Diese Regeln sind verpflichtend und verbindlich und müssen von den Besuchern und Benutzern der jedweder Anlegeplätze unbedingt respektiert und befolgt werden.
So weit im vorliegenden Regelwerk nicht inbegriffen gelten die gesetzlichen Vorschriften, der regionale Zulassungsvertrag mit den damit verbundenen Regeln, das Gemeinderecht und die Satzung und das Regelwerk der Genossenschaft der Marina „Portolabieno“.
DIE INNERE STRUKTUR DER GENOSSENSCHAFT
Die Genossenschaft kümmert sich als Geschäftsleitung um alle Anliegen und die damit verbundenen Dienstleistungen der Marina. Die Leitung ist einem Direktor (Hafenkapitän) anvertraut, der alle notwendigen Vollmachten zur Erledigung der Aufgaben der Marina, ihrer Leistungen mit der Ausstattung und den damit verbundenen Dienstleistungen hat.
DIE ZUTEILUNG DER ANLEGEPLÄTZE UND DIE EINKLARIERUNG
DIE ZUTEILUNG DER ANLEGEPLÄTZE UND DIE EINKLARIERUNG
Die Zuteilung der Anlegeplätze für Gäste erfolgt verbindlich und alleinig unter Beachtung der Reihenfolge der Anfragen zusammen mit der Zahl der verfügbaren Plätze und der vorgeschriebenen Identifikation und Kennzeichnung des Bootes unter Berücksichtigung der Verordnung im Gesetz Nr.203/2011.
Der Benutzer ist angehalten, die tatsächlichen Maße über alles des anzulegenden Bootes zu erklären, weil die effektiven Ausmaße in Bezug auf mögliche Überstände nachvollziehbar sein müssen: so z.B. Bugspriet, Brücke, Brückenhörner oder sonstige Kanzeln, Aussenflossen bzw. Stabilisatoren unter und über Wasser, Beiboot
in einer Aufhängung bzw. Davids am Heck oder seitlich, Outriggers oder anderes Fischfanggerät, oder generell Überstände jedweder anderer Art, auch übergroße Fender.
Die Pontons der Marina ermöglichen ein Anlegen von Booten mit folgenden tatsächlichen Maßen über alles
MISURE ORMEGGI |
Kategorie |
Wasserfläche |
Größtes Maß |
A |
7.00 X 3.10 |
7.00 X 2.60 |
B |
8.00 X 3.30 |
8.00 X 2.80 |
C |
10.00 X 3.90 |
10.00 X 3.40 |
D |
14.00 X 4.50 |
14.00 X 4.00 |
An jedem Anlegeplatz kann nur ein Wasserfahrzeug festgemacht werden. Wenn ein Benutzer nicht die tatsächlichen Maße über alles angibt oder ein Boot festmacht, dessen Maße größer sind, als die für diese Kategorie zugehörigen Maße, wird die Genossenschaft dies als groben Verstoß werten und in Konsequenz auf dafür vorgesehene Strafen zurückgreifen.
Die Dauer des Aufenthaltes berechnet sich in Tagen des Anwesenheit, d.h. die Dauer von 24 Stunden von Mittag 12.00 Uhr bis Mittag 12.00 Uhr. Einzelne Tagesabschnitte zählen als ganzer Tag.
DIE VERFÜGBARKEIT DER ANLEGEPLÄTZE
Der Benutzer hat die volle Verfügbarkeit des Anlegeplatzes, den freizuhalten sich die Genossenschaft verpflichtet hat.
Die Anlegeplätze und die dazugehörenden Namen der Benutzer sind in einer Tagesliste notiert, die sich bei der Direktion der Marina befindet. Die Direktion behält sich vor, die Anlegeplätze vorübergehend aufgrund von Wetterbedingungen, Sicherheit, notwendigen Arbeiten und Wartung zu ändern.
Der Benutzer kann sich bei einer solchen Erfordernis nicht weigern, den Anlegeplatz frei zu machen oder es droht der Verlust des Bootes oder Wasserfahrzeuges, verfügt von der Direktion und auf Kosten des Benutzers.
Die Direktion kann auch verfügen, dass möglicherweise beschädigte Boote und Boote ohne Mannschaft entfernt werden können, besonders beim Auftreten von obengenannten Ereignissen und auch ohne vorherige Erlaubnis des Eigentümers.
MANÖVER IN DER MARINA
Bei der Durchführung von Bootsbewegungen innerhalb des Gewässers der Marina muss der Bootsführer die bestehenden Regeln und alle Anweisungen, auch mündliche, der Direktion oder des beauftragten Personals unbedingt befolgen.
Schiffsbewegungen unter Segeln sind außer bei Einfluss höherer Gewalt verboten; auch alle Übungen in Verbindung mit Motoren und Wind-surf sind verboten.
Die Höchstgeschwindigkeit in der Marina beträgt 3 Knoten
SICHERHEITSSTATUTEN
Die Gesamtheit der Anlegeplätze, d.h. die gesamte Marina muss in einem Zustand der technischen Befahrbarkeit sein und nach gültigen letzten Auslegungen der Sicherheitsgesetze für laufenden und stehenden Verkehr geführt werden.
Die Direktion hat die Befugnis spezielle Sicherheitsrichtungen zu bestimmen und kann bei Ablehnung jeglicher Verantwortung Ortstermine und letztendlich Überprüfungen einleiten, um Schäden und Feuer vorzubeugen.
Die Besitzer und Bootsführer, die sich nicht nach den Sicherheitsbestimmungen verhalten, können auf eigene Kosten aus der Zone der Zulassung der Marina verwiesen werden
DIE BENUTZUNG DES ANKERS
Die Benutzung des Ankers ist in der Marina, mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt, strikt verboten. Jeder Missbrauch wird mit den im Regelwerk vorgesehenen Sanktionen gehandelt.
DIE VERTÄUUNG DER BOOTE AM ANLEGEPLATZ
Die Wasserfahrzeuge in der Marina müssen nach den gültigen Regeln des Seerechtes und Sicherheit festgemacht sein. Die Anlegemanöver müssen vom Schiffsführer durchgeführt werden, müssen in ihrem Ausmaß angepasst
und gemäßigt in der Auslösung der Wellenbewegung sein, um Schäden oder übermäßige Abnutzung des Pontons zu vermeiden
Der Schiffsführer ist allein und einzig zuständig und verantwortet Schäden jeglicher Art, die durch ein falsches Anlegemanöver verursacht wurden
VERSICHERUNGEN
Alle Wasserfahrzeuge, die die Anlegeplätze der Marina genießen wollen, müssen für persönlich zu verantwortenden Schäden gegen Dritte versichert sein.
Der Versicherungsnachweis muss den Verzicht auf Regressklage vorsehen. Die Direktion der Marina kann die Ausweisung eines Bootes mit mangelhaftem Versicherungsnachweis verfügen.
Im Fall von Schäden oder Verlust der Ausrüstung ist eine Entschädigung an den Eigentümer oder Schiffsführer ausgeschlossen. Die Genossenschaft lehnt jede Verantwortung für Unfälle jedweder Art, die während des Gebrauches der Einrichtungen der Marina geschehen, ab.
SERVICELEISTUNGEN
In Abwägung von Dringlichkeit, Verfügbarkeit und Zahl der Nachfragen, bietet die Genossenschaft folgende Serviceleistungen an:
Toiletten und Duschen, die Reinigung der Anlegestege und der Wasseroberfläche, Bewachung der Marina, Abtransport der Abfälle, Beleuchtung, Wartung des Pontons und die Versorgung mit Strom und Wasser.
Für das Waschen und Reinigung der Boote stellt die Genossenschaft auf Anfrage Elektropumpen zum Hochpumpen von Seewasser zur Verfügung, da es verboten ist, für diese Arbeiten Trinkwasser zu benutzen.
VERSCHMUTZUNG UND LÄRMBELAESTIGUNG
Es ist vor 9 Uhr früh und nach 20 Uhr abends verboten Generatoren zu benutzen, Motoren auf Probe laufen zu lassen oder anderen belästigenden Lärm zu veranstalten.
Alle Arbeiten die Unannehmlichkeiten und Belästigung der Mitbenutzer der Marina mit sich bringen, müssen ausdrücklich von der Direktion genehmigt werden.
Jegliche Art von Abfall darf nicht irgendwo draußen abgelagert werden, sondern muss in den dafür vorgesehenen Behältern nach Art des Mülls getrennt entsorgt werden.
Es ist strengsten verboten, feste, flüssige, umweltschädliche oder übel riechende Abfälle, ganz besonders z.B. Toilettenabfälle oder Tankreinigungsrückstände über Bord zu entsorgen.
Es ist auch verboten, auf dem Anlegestegen Geschirr zu spülen: dafür ist ein eigenes Raum mit Waschbecken und laufendem Wasser vorgesehen.
Ebenfalls verboten ist es, in der Marina zu fischen oder zu baden.
Tiere sind erlaubt, müssen aber während der Einschiffung und des Aufenthaltes so gehalten werden, dass sie nicht zu einer Belästigung der Mitbenutzer der Marina oder des Personals werden.
ZUTRITT UND VERKEHR IN DER MARINA
Jeder Art von Fahrzeugen ist der Zutritt zur Marina verboten, auch z.B. Hebefahrzeugen und Arbeits- oder Transportfahrzeuge, soweit sie nicht ausdrücklich von der Direktion zugelassen wurden.
Es ist verboten, Gepäckwagen, Schubkarren, Motoren, Zubehör oder anderes sperriges Material auf dem Gebiet der Marina, auf den Pontons oder der Anlegestegen abzulegen.
Das Parken oder Abstellen der oben genannten Dinge kann nach vorheriger Zustimmung der Direktion auf dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen.
KOMMERZIELLE AKTIVITÄTEN UND FACHARBEITEN IM BEREICH DER MARINA
Es ist verboten, Unterwasserarbeiten, auch Reparaturen, Wartungsarbeiten, Verholkabel u.ä. durchzufahren.
Untersagt sind der Handel mit Produkten oder Gegenständen aller Art, kommerzielle Aktivitäten, Facharbeiten oder Werbung ohne ausdrückliche Genehmigung.
BESTIMMUNGEN ZUR VERHÜTUNG VON FEUER
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Es ist verboten, in der Nähe von Kraftstofftanks zu rauchen.
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Im Fall eines Unfalls mit Kraftstoff muß der Schiffführer sofort die Direktion verständigen und sich auf seine Kosten um die Reinigung der kontaminierten Stellen kümmern.
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Der Motorenraum und das Aufbewahrungsplatz der Gasflaschen müssen vor jeder Inbetriebnahme des Motors ausreichend gelüftet werden.
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Die Elektrosysteme müssen in einem perfekt isolierten Zustand sein.
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Es ist verboten, gefährliche Substanzen oder Explosivstoffe an Bord zu haben.
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Feuerlöscher müssen in ausreichender Menge, mit gültigen Verfallsdaten und voll funktionsfähig vorrätig sein. Im Fall eines Brandes muss sofort mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln gelöscht werden und es muss sofort eine isolierte Position des Schiffes vorgenommen werden.
DER WACHDIENST DER MARINA
Der Wachdienst wird von Angestellten der Genossenschaft durchgeführt.
. Die Mitglieder des Wachdienstes sind beauftragt, dafür zu sorgen, dass das vorliegende Regelwerk befolgt wird und Verstöße der Direktion mitzuteilen. Die Direktion wird dafür sorgen, dass je nach Verstoß der Regeln die zuständige Behörde eingeschaltet wird.
Die Direktion, die Angestellten und die Genossenschaft lehnen jegliche Verantwortung bei Diebstählen, Entwendung von Gegenständen oder Geld der Benutzer der Marina oder jedweder Personen oder von momentanem Besucher der Marina ab.
ANLEGEPLÄTZE FÜR GÄSTE
Alle Gäste mit Genehmigung einen Anlegeplatz zu benutzen sind angehalten, das vorliegende Regelwerk das die Genossenschaft festgelegt hat, zu achten und zu befolgen und die festgesetzten Tarife zu bezahlen.
Jedes Wasserfahrzeug, das auf die von der Marina beanspruchte Wasserfläche ohne zugewiesenen Anlegeplatz einfährt, muss sich bei der Direktion melden.
Im Fall von Schwierigkeiten, sozialer Notwendigkeit, widrigen Wetterbedingungen, sportlichen Veranstaltungen usw. behält sich die Direktion vor, einen Anlegeplatz gegen die Regeln zu vergeben, wobei der Preis von Fall zu Fall zu vereinbaren ist.
VERSTÖSSE UND IHRE SANKTIONEN
Bei Verstößen gegen das Regelwerk der Marina sind entsprechende Sanktionen vorgesehen.
Vor allem behält sich die Direktion die Befugnis vor, einem Verein, einer Mannschaft oder Gästen, die ein mangelhaftes Benehmen aufweisen, einen Anlegeplatz zu verweigern. |